Berechnung der geometrischen Rauchabzugsfläche
Ist bauordnungsrechtlich eine Rauchableitung gefordert, muss die geometrische Rauchabzugsfläche berechnet werden, die direkt an der vorhandenen Öffnung ausgemessen werden kann.
A (geometrische Fläche) = LÖ • BLichte
Ist der Öffnungswinkel größer 60°, wird der errechnete Wert A mit der maximalen lichten Fensteröffnungsfläche HLichte BLichte angesetzt.